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Neue Feuerwehrsatzung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 27.09.2012 eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Fuldabrück beschlossen. An der Satzung wurden hauptsächlich Änderungen vorgenommen, die durch die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich, bzw. notwendig geworden sind.

So ist es nun möglich Kindergruppen zu gründen, in denen Kindern im Alter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr an die Arbeit der Feuerwehr herangeführt werden können. Außerdem wurde das Höchstalter für die Mitglieder der Einsatzabteilung auf das vollendete 65. Lebensjahr heraufgesetzt, sofern ein Antrag dazu eingereicht wird.

Die aktuelle Satzung finden Sie im Anhang oder im Menü unter dem Punkt Downloads.

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PDF icon Feuerwehrsatzung vom 27.09.201248.32 KB

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