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Thema: Wespennestentfernung

Hin und wieder gibt es Anfrage, ob die Feuerwehr auch Wespennester entfernt.
Grundsätzlich sind Feuerwehren dafür nicht zuständig. Ein Einsatz ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn eine ausdrückliche Gefahr für Leib und Leben oder die öffentliche Sicherheit besteht. Dies betrifft zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten oder Altenheime. Hier kann ein Notruf über die 112 erfolgen. Alle anderen Betroffenen wenden sich am besten an Umweltämter oder professionelle Schädlingsbekämpfer.

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